EU-PPWR ab 12. August 2026 — was Amazon-Verkäufer ändern müssen
Ekaterina Rubtcova
Amazon-Verkäuferin seit 2018 · Gründerin der Kochgeschirr-Marke Daniks · Gründerin von Daniks.AI
Mein Daniks-Kochgeschirr ist Top-1 in Deutschland und aktuell Top-20 in den USA. Um die PPC dafür zu steuern, habe ich Daniks.AI gebaut — heute im Einsatz bei hunderten Amazon-Marken. In diesem Blog zeige ich, wie ich wirklich arbeite. Keine Kurse, keine Upsells.
Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR — Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Sie ersetzt die alte EU-Richtlinie 94/62/EG direkt verbindlich für alle Mitgliedstaaten — also auch Deutschland — und überschreibt teilweise das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG).
Was du als Amazon-Verkäufer jetzt wissen musst: was sich ändert, was gleich bleibt, und welche der Änderungen erst in 2030 oder später greifen.
Was die PPWR ist
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist eine Verordnung, nicht eine Richtlinie. Das ist ein wichtiger Unterschied: Verordnungen gelten direkt in allen EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung. Richtlinien mussten bisher durch jedes Land separat in nationales Recht (z. B. das deutsche VerpackG) umgesetzt werden — was zu Flickenteppichen führte.
Die PPWR regelt EU-weit einheitlich: Recyclingfähigkeit, Mindest-Rezyklat-Anteil, Mehrweg-Quoten, übermäßige Verpackung, Kennzeichnung und Datenmeldepflichten.
Wichtig ist aber die Staffelung — und genau hier kursieren die meisten Falschinformationen: Nicht alles davon gilt ab dem 12. August 2026. An diesem Stichtag greift nur ein Teil der Pflichten sofort, der Rest kommt 2028 und 2030. Ich habe das unten sauber nach Datum getrennt.
Für Amazon-Verkäufer auf Amazon.de bedeutet das: das deutsche VerpackG bleibt zunächst bestehen (LUCID-Registrierung, Verpackungslizenzierung), aber EU-weit zusätzliche Pflichten kommen dazu.
Was sich ab 12. August 2026 sofort ändert
1. Definition von „wiederverwendbarer Verpackung”
Die PPWR definiert erstmals EU-weit, was als wiederverwendbar gilt:
- Mehrfach verwendbar
- Reinigung und Wiederbefüllung möglich
- Recyclingfähig am Ende der Lebensdauer
- Bestimmte Hygiene- und Sicherheitsanforderungen
Wer wiederverwendbare Verpackung in Verkehr bringt, muss ein Wiederverwendungssystem einrichten — z. B. Pfand, Rückgabe-Logistik, Reinigungs-Infrastruktur.
Praktische Relevanz für FBA-Verkäufer: zunächst gering. Die meisten Amazon-FBA-Verpackungen sind Einwegverpackungen, die nicht unter „wiederverwendbar” fallen. Wer aber Glasflaschen oder Mehrweg-Behälter verkauft (z. B. Premium-Kosmetik mit Pfand-System), muss das Wiederverwendungssystem ab 12.08.2026 nachweisen.
2. Marktplätze müssen deine Registrierung prüfen (Artikel 45)
Das ist die Änderung, die dich als Amazon-Verkäufer am 12. August tatsächlich trifft. Nach Artikel 45 PPWR müssen Online-Marktplätze ab dem Stichtag aktiv prüfen, ob ihre Händler im Verpackungsregister des jeweiligen Ziellandes korrekt eingetragen sind. Du musst Amazon deine Registrierungsnummer nachweisen; ohne gültigen Nachweis greift die Verkaufssperre.
Amazon prüft LUCID heute schon als Hausregel — ab August wird die Prüfung EU-weit zur gesetzlichen Pflicht der Plattform. Wer Pan-EU verkauft, braucht den Nachweis für jedes Zielland, nicht nur für Deutschland. Genau dort werden im August die meisten Sperren auflaufen.
Dazu kommen ab dem 12. August 2026: die Konformitätserklärung je Verpackungstyp (Anhang VIII, plus technische Dokumentation), die Kennzeichnung mit Hersteller- bzw. Importeurangabe und Chargennummer sowie Stoffbeschränkungen (Schwermetalle max. 100 mg/kg; bei Lebensmittelkontakt zusätzlich PFAS-Grenzwerte).
3. Kennzeichnung — aber nur die erste Stufe
Ab dem 12. August 2026 müssen an der Verpackung Name und Anschrift von Hersteller bzw. Importeur sowie eine Chargen- oder Seriennummer erkennbar sein. Das ist die Identifikations-Kennzeichnung — mehr nicht.
Die harmonisierten Material- und Recycling-Symbole, die EU-weit gleich aussehen, kommen dagegen erst ab dem 12. August 2028. Deine Verpackungs-Lieferanten müssen das Druckdesign also nicht schon 2026 umstellen — wohl aber die Herstellerangaben sicherstellen.
4. Datenmeldepflichten
Wer mehr als bestimmte Volumen (genaue Schwellen werden noch in den nächsten Monaten konkretisiert) in Verkehr bringt, muss jährlich an die EU-Kommission melden:
- Verpackungsmengen pro Material
- Anteil Rezyklat
- Recyclingfähigkeitsklasse
Für kleinere FBA-Verkäufer (typisch < 5 Tonnen Verpackung/Jahr) sind diese Meldepflichten zunächst nicht relevant. Größere Marken müssen sich darauf vorbereiten — mit hoher Wahrscheinlichkeit über die bestehenden dualen Systeme (Lizenzero, Reclay), die das Reporting für ihre Mitglieder übernehmen werden.
Der häufigste Irrtum: die 50-%-Leerraum-Grenze gilt NICHT ab 2026
Das ist die Falschinformation, die mir 2026 am häufigsten begegnet — und in einer früheren Fassung dieses Artikels stand sie selbst drin, deshalb korrigiere ich sie hier ausdrücklich.
Die 50-%-Leerraum-Grenze für Transport- und E-Commerce-Verpackung gilt erst ab dem 1. Januar 2030, nicht ab dem 12. August 2026. Wer im August 2026 noch in etwas zu großen Kartons versendet, verstößt damit nicht automatisch gegen die PPWR. Es gibt zu diesem Stichtag keine Abmahnwelle wegen Luft im Karton.
Trotzdem — und das ist kein Widerspruch: Wer heute Kartons mit 70 % Luft verschickt, baut sich eine teure Umstellung auf. Amazons SIOC-Programm (Ship-In-Own-Container) ist der naheliegende Weg dorthin, aber als Vorbereitung, nicht als Sofortpflicht. Wenn du ohnehin gerade Verpackung neu einkaufst, plane die Grenze jetzt ein — nicht in Panik im Sommer 2026.
Was später greift (2028+)
Die PPWR ist als gestufter Übergang konstruiert. Die belastbaren Termine:
12. Februar 2028
- Materialminimierung bei Verkaufsverpackungen wird Pflicht — Verpackung darf nicht größer sein als für Schutz und Handhabung nötig.
12. August 2028
- Harmonisierte Materialkennzeichnung EU-weit (die einheitlichen Material- und Entsorgungssymbole).
1. Januar 2030
- Maximal 50 % Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackung.
- Recyclingfähigkeits-Anforderungen — Verpackungen müssen definierte Standards erfüllen.
- Erste verbindliche Rezyklat-Quoten für Kunststoffverpackungen.
- Format-Verbote für bestimmte Einwegverpackungen.
Ab 2035 / 2038 / 2040
- Weiter steigende Recycling- und Rezyklat-Anforderungen in mehreren Stufen.
Für 2026 sind die meisten dieser Pflichten noch nicht akut — akut ist die Marktplatz-Prüfpflicht aus Artikel 45. Aber die Richtung ist klar: Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Anteil und Materialminimierung werden Standard, und die Umstellung der Verpackung dauert länger als die Frist suggeriert.
Was mit dem deutschen VerpackG passiert
Das deutsche VerpackG und das LUCID-Verpackungsregister bleiben zunächst bestehen. Die LUCID-Registrierung — siehe meine LUCID-Anleitung — gilt weiterhin als Pflicht für deutschen Markt.
Mittelfristig (Stand der Diskussion April 2026) wird das deutsche VerpackG schrittweise an die PPWR angepasst werden. Es ist möglich, dass:
- LUCID langfristig in ein EU-weites Register überführt wird
- Mengenmeldungen an die deutschen dualen Systeme parallel an EU-Behörden gehen
- Einzelne deutsche Spezialregelungen (z. B. höhere Anforderungen als EU-Mindest) erhalten bleiben
Mein Rat: bleib mit deiner LUCID-Compliance auf Stand. Die EU-Anpassungen kommen, aber nicht vor 2027/2028 für die meisten Pflichten.
Was jetzt zu tun ist
Drei konkrete Schritte für die nächsten 90 Tage:
-
Audit deiner Versandverpackungen. Sind sie SIOC-konform? Ist das Verpackungs-zu-Produkt-Verhältnis im sinnvollen Rahmen? Wer mit überdimensionierten Kartons versendet, sollte für die nächste Inventory-Lieferung auf optimale Größen wechseln.
-
Sprich mit deinem Verpackungs-Lieferanten über die EU-einheitlichen Kennzeichnungs-Symbole. Ab 12.08.2026 sollte dein Druckdesign bereits die neuen Symbole tragen. Lead-Time bei Verpackungs-Druck: 4–8 Wochen.
-
Halte LUCID-Compliance aktuell. Die EU-Verordnung ändert daran kurzfristig nichts. Prüfe deinen Eintrag und deine Mengenmeldung — siehe meinen Verpackungsgesetz-Artikel.
Wo du dich tiefer informieren kannst
- IHK Schleswig-Holstein hat einen guten zusammenfassenden Artikel zur PPWR: ihk.de/schleswig-holstein
- DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) hat ein Merkblatt zur PPWR veröffentlicht
- Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wird 2026 zunehmend EU-PPWR-spezifische Hinweise auf verpackungsregister.org veröffentlichen
Für den vollständigen Kontext zum deutschen Verpackungsgesetz und zu LUCID: Verpackungsgesetz und LUCID für Amazon-Verkäufer 2026.
Wenn du eine konkrete Frage zu deiner Verpackung oder zur Compliance hast, schreib mir per Kontaktformular.
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