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Abmahnung als Amazon-Seller: Was du jetzt tun musst (2026)

Ekaterina Rubtcova 14 Min. Lesezeit
Ekaterina Rubtcova — Amazon-Verkäuferin, Gründerin der Marke Daniks und von Daniks.AI

Ekaterina Rubtcova

Amazon-Verkäuferin seit 2018 · Gründerin der Kochgeschirr-Marke Daniks · Gründerin von Daniks.AI

Mein Daniks-Kochgeschirr ist Top-1 in Deutschland und aktuell Top-20 in den USA. Um die PPC dafür zu steuern, habe ich Daniks.AI gebaut — heute im Einsatz bei hunderten Amazon-Marken. In diesem Blog zeige ich, wie ich wirklich arbeite. Keine Kurse, keine Upsells.

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Ein Einschreiben mit Rückschein. Absender: eine Anwaltskanzlei, von der du noch nie gehört hast. Drin: acht Seiten Juristendeutsch, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung” zum Unterschreiben, eine Frist von sieben Tagen und eine Kostennote über 1.295,43 €. Betreff: dein Amazon-Listing.

Ich kenne dieses Gefühl. Als ich meine ersten Daniks-Listings auf Amazon.de live nahm, hatte ich vor genau diesem Brief mehr Angst als vor schlechten Bewertungen oder totem Lagerbestand. Deutschland ist der einzige große Amazon-Markt, in dem dich ein Konkurrent auf eigene Rechnung juristisch angreifen kann, weil in deinem Listing eine Grundpreisangabe fehlt. In den USA gibt es dieses Instrument schlicht nicht — deshalb erwischt es Seller, die von Amazon.com nach Amazon.de expandieren, so kalt.

Über die Jahre habe ich mehrere Verkäuferkollegen durch Abmahnungen gehen sehen — manche haben 900 € gezahlt und weitergemacht, einer hat durch eine unüberlegt unterschriebene Unterlassungserklärung Jahre später eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro kassiert. Der Unterschied lag fast nie im Verstoß selbst, sondern in den ersten 48 Stunden nach dem Brief.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Abmahnung ist kein Gerichtsurteil, sondern eine außergerichtliche Aufforderung — aber die Frist darin ist ernst. Ignorieren führt fast immer zur einstweiligen Verfügung, und die wird richtig teuer.
  • Unterschreibe niemals die vorformulierte Unterlassungserklärung, die dem Brief beiliegt. Sie ist regelmäßig viel zu weit gefasst und bindet dich praktisch lebenslang.
  • Typische Kosten: bei Wettbewerbsverstößen 800–1.200 € Anwaltskosten des Gegners (Streitwert 10.000–20.000 €), bei Markenrecht ab 1.500 € aufwärts (Streitwerte ab 50.000 €).
  • Seit dem Anti-Abmahn-Gesetz von Dezember 2020 dürfen Mitbewerber für viele Bagatellverstöße (Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Online-Handel) keinen Kostenersatz mehr verlangen — viele Abmahnungen sind teilweise unberechtigt.
  • Der Link zur EU-OS-Plattform ist seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr nur überflüssig, sondern selbst ein Abmahngrund. Wenn er noch in deinem Impressum steht: raus damit.

Was eine Abmahnung ist — und wer dir so einen Brief schicken darf

Eine Abmahnung ist die förmliche Aufforderung, einen Rechtsverstoß abzustellen — verbunden mit der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten des Abmahners zu erstatten. Die Idee ist vernünftig: Streit außergerichtlich lösen, bevor ein Gericht bemüht wird. In der Praxis gibt es drei Absendergruppen:

Mitbewerber. Ein Konkurrent, der dasselbe oder Ähnliches verkauft, lässt dich über seinen Anwalt abmahnen. Seit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (in Kraft seit 2. Dezember 2020) darf das nur noch, wer selbst „in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich” Waren vertreibt — der Briefkasten-Shop ohne echte Umsätze ist als Abmahner raus.

Wettbewerbsverbände. Vereine wie die Wettbewerbszentrale mahnen im Namen des fairen Wettbewerbs ab. Sie verlangen keine Anwaltskosten nach Streitwert, sondern eine Kostenpauschale — meist im Bereich von 200–400 €. Unangenehm, aber selten existenzbedrohend.

Marken-Kanzleien. Kanzleien, die im Auftrag von Markeninhabern systematisch Marktplätze durchsuchen. Das sind die teuersten Briefe, weil im Markenrecht die Streitwerte am höchsten liegen.

Genau da liegt das Amazon-spezifische Risiko: dein Listing ist öffentlich, durchsuchbar und maschinenlesbar. Eine fehlende Grundpreisangabe im Ladengeschäft sieht niemand — dieselbe Lücke auf Amazon.de findet ein Abmahn-Crawler in Sekunden.

Die häufigsten Abmahngründe für Amazon-Seller

Die Abmahnstatistiken der letzten Jahre sind erstaunlich konstant — es sind fast immer dieselben Fehler. Hier die Liste, sortiert nach dem, was ich bei Amazon-Sellern am häufigsten sehe:

Fehlende oder falsche Grundpreisangabe. Der Dauer-Spitzenreiter. Wer nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft (Gewürze, Öle, Kabel, Folien, Kosmetik), muss nach der Preisangabenverordnung den Preis pro Kilogramm, Liter oder Meter angeben. Auf Amazon füllst du dafür die Felder „Maßeinheit” und „Stückzahl” im Listing korrekt aus — bei Sets und Bundles geht das erstaunlich oft schief.

Produktsicherheit und GPSR. Seit Dezember 2024 verlangt die EU-Produktsicherheitsverordnung eine in der EU ansässige verantwortliche Person, deren Name und Anschrift am Produkt und im Listing stehen müssen. Fehlt die Angabe, ist das Listing angreifbar — und Amazon sperrt zusätzlich. Wie du das als Nicht-EU-Seller sauber löst, habe ich im Artikel zur GPSR-Compliance für Nicht-EU-Seller aufgeschrieben; für CE-pflichtige Produkte gilt zusätzlich der Fahrplan aus dem Beitrag zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit.

Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Garantie-Versprechen. „14 Tage Rückgaberecht!” ist gesetzlicher Standard, kein Vorteil — wer damit wirbt, führt in die Irre. Dasselbe gilt für „versicherter Versand” und für hervorgehobene CE-Zeichen als Qualitätsmerkmal. Auch das Wort „Garantie” in Bullets ist heikel: Wer mit einer Garantie wirbt, muss deren Bedingungen vollständig angeben. Ein einziges Bullet „3 Jahre Garantie” ohne Garantiebedingungen reicht für eine Abmahnung.

Markenrechtsverletzungen. Die teuerste Kategorie, in zwei Varianten. Erstens: geschützte Begriffe im Titel oder in den Backend-Keywords („passend für …” ist okay, die fremde Marke als Eigenbeschreibung nicht). Zweitens: das Anhängen an fremde Listings. Zulässig ist das nur, wenn du exakt dasselbe Produkt desselben Herstellers lieferst. Hängst du dich an ein Eigenmarken-Listing und lieferst „das gleiche Produkt vom selben Werk, nur ohne Logo”, ist das eine Markenverletzung — und die Streitwerte starten bei 50.000 €.

Verpackungsgesetz und LUCID. Fehlende Registrierung oder fehlende Lizenzierung beim dualen System ist ein Wettbewerbsverstoß, den Konkurrenten abmahnen können. Die Details stehen im Beitrag zum Verpackungsgesetz und LUCID für Amazon-Verkäufer, die Schritt-für-Schritt-Registrierung in der LUCID-Anleitung.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Veraltete Muster, fehlende Telefonnummer, falsche Fristen. Klingt banal, taucht aber jedes Jahr in den Top-Listen der Abmahngründe auf.

Der tote OS-Plattform-Link. Mein Lieblingsbeispiel für deutsche Rechts-Ironie: Jahrelang war der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform Pflicht, sein Fehlen ein Abmahngrund. Die EU hat die Plattform abgeschaltet — seit dem 20. Juli 2025 muss der Hinweis entfernt werden, weil ein Link auf eine nicht mehr existierende Plattform als irreführend gilt. Derselbe Satz, der dich 2024 geschützt hat, kann dir 2026 eine Abmahnung einbringen.

AbmahngrundTypischer StreitwertSo vermeidest du ihn
Fehlende Grundpreisangabe10.000–15.000 €Maßeinheit-Felder in jedem Listing pflegen, Sets prüfen
GPSR / verantwortliche Person fehlt10.000–30.000 €EU-verantwortliche Person benennen, im Listing eintragen
Werbung mit Selbstverständlichkeiten10.000–20.000 €Bullets auf „Rückgaberecht”, „versichert”, Garantien scannen
Markenrecht (Anhängen, Keywords)50.000–150.000 €Nur an identische Produkte anhängen, Marken-Keywords raus
VerpackG / LUCID fehlt10.000–20.000 €LUCID-Registrierung plus duales System, jährlich melden
Veralteter OS-Plattform-Link5.000–15.000 €Hinweis aus Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung löschen

Die Streitwerte legt im Streitfall das Gericht fest — die Spannen oben sind das, was in der Praxis üblicherweise angesetzt wird. Wichtig ist der Mechanismus: je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten, die du erstatten sollst.

Die ersten 48 Stunden: dein Fahrplan

Der Brief liegt auf dem Tisch. Puls runter, dann der Reihe nach:

1. Frist notieren — heute. Abmahnungen setzen kurze Fristen, meist 5 bis 14 Tage. Die Frist ist keine Verhandlungsfloskel: Läuft sie ab, beantragt die Gegenseite eine einstweilige Verfügung, oft ohne dass du vorher angehört wirst. Dann kommen Gerichtskosten und ein zweiter Anwaltskostenblock obendrauf, und deine Verhandlungsposition ist weg.

2. Nicht ignorieren, nicht impulsiv antworten. Ein wütender Anruf bei der Kanzlei bringt nichts — schaden kann er schon, denn jede Aussage von dir kann später verwendet werden. Und „ich reagiere einfach nicht, dann verläuft das im Sand” funktioniert in Deutschland nicht: Wettbewerbssachen sind Eilsachen.

3. Die beigefügte Unterlassungserklärung NICHT unterschreiben. Das ist der Punkt, an dem die teuersten Fehler passieren. Die vorformulierte Erklärung ist vom Anwalt der Gegenseite geschrieben — für die Gegenseite. Sie ist regelmäßig zu weit gefasst (deckt mehr ab als den konkreten Verstoß), enthält ein Schuldanerkenntnis und eine feste, hohe Vertragsstrafe. Und sie bindet dich nicht für ein Jahr, sondern dauerhaft — praktisch 30 Jahre.

4. Fachanwalt einschalten — den richtigen. Du brauchst jemanden mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht bzw. gewerblichem Rechtsschutz, nicht den Anwalt, der deinen Mietvertrag geprüft hat. Der Fachanwalt prüft drei Dinge: Ist die Abmahnung formal wirksam? Ist der Vorwurf berechtigt? Und darf dieser Abmahner überhaupt Kosten verlangen? Wenn der Vorwurf im Kern stimmt, gibt er eine modifizierte Unterlassungserklärung ab — eng auf den konkreten Verstoß zugeschnitten, ohne Schuldanerkenntnis, mit Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch” (Höhe wird im Verstoßfall billigem Ermessen überlassen und ist gerichtlich überprüfbar).

5. Den Verstoß sofort abstellen — überall. Grundpreis nachtragen, Bullet löschen, Listing lösen. Und zwar auf allen Kanälen: Amazon.de, eigener Shop, eBay, alte Google-Cache-Treffer. Eine abgegebene Unterlassungserklärung gilt nicht nur für das eine Listing, sondern für den Verstoß als solchen.

Praxis-Tipp: Mach vom kompletten Zustand deines Listings Screenshots mit Datum, bevor du etwas änderst — Titel, Bullets, Beschreibung, Backend-Keywords. Dein Anwalt braucht den Ist-Zustand, um zu beurteilen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Ich habe erlebt, dass eine Abmahnung sich auf eine Listing-Version bezog, die ein Anhänger verändert hatte — ohne Beweisfoto ist so ein Einwand wertlos.

Was eine Abmahnung wirklich kostet

Drei Kostenblöcke, die du auseinanderhalten musst:

Block 1: Anwaltskosten der Gegenseite. Sie berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz aus dem Streitwert, üblicherweise als 1,3-Geschäftsgebühr. Bei den im Wettbewerbsrecht üblichen Streitwerten von 10.000–20.000 € landet die Forderung bei rund 800–1.200 €. Im Markenrecht, wo Gerichte Streitwerte von 50.000 € und deutlich mehr ansetzen, sind 1.500–3.000 € normal.

Block 2: dein eigener Anwalt. Rechne mit 300–1.500 € je nach Aufwand — Geld, das fast immer gut angelegt ist, weil eine sauber modifizierte Unterlassungserklärung dich vor Block 3 schützt.

Block 3: die Vertragsstrafe — der eigentliche Endgegner. Hast du eine Unterlassungserklärung abgegeben und verstößt später erneut, wird die Vertragsstrafe fällig: üblicherweise 3.000–5.100 € pro Verstoß, im Markenrecht auch mehr. Und „später” heißt: auch in acht Jahren, wenn ein Mitarbeiter das alte Bullet aus einer Backup-Datei zurückspielt. Die Erklärung verjährt nicht mit der Zeit — deshalb gehört jede abgegebene Unterlassungserklärung in dein dauerhaftes Compliance-Dokument, das jeder kennt, der deine Listings anfasst.

Jetzt die gute Nachricht, die viele Abmahner gern verschweigen: Das Anti-Abmahn-Gesetz von 2020 hat den Geschäftsmodell-Abmahnern die Grundlage entzogen. Nach § 13 Abs. 4 UWG dürfen Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr — also genau bei Klassikern wie Impressumsfehlern, Widerrufsbelehrung oder Preisangaben — keinen Aufwendungsersatz mehr verlangen. Zusätzlich gilt: Bei einer erstmaligen Abmahnung solcher Verstöße darf von Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern keine Vertragsstrafe vereinbart werden, und bei unerheblichen Verstößen ist die Vertragsstrafe auf 1.000 € gedeckelt.

Übersetzt: Wenn dich ein Konkurrent wegen einer fehlenden Grundpreisangabe abmahnt und 1.200 € Anwaltskosten fordert, ist die Kostenforderung mit hoher Wahrscheinlichkeit unberechtigt — die Unterlassungsforderung selbst kann trotzdem berechtigt sein. Genau diese Unterscheidung trifft dein Anwalt. Zahle nie einfach den geforderten Betrag, bevor das jemand geprüft hat.

Praxis-Tipp: Eine Abmahnung muss seit 2020 klar angeben, ob und wie sich der geforderte Kostenersatz berechnet. Fehlt diese Aufschlüsselung oder ist der Abmahner ein Mini-Shop ohne nennenswerte eigene Verkäufe, sind das starke Indizien für eine formal fehlerhafte oder missbräuchliche Abmahnung — und dann kannst du sogar deine eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite zurückverlangen.

Abmahnmissbrauch erkennen

Nicht jede Abmahnung ist ein legitimer Ordnungsruf — es gab in Deutschland jahrelang ein regelrechtes Abmahn-Geschäftsmodell, und Reste davon existieren noch. Warnsignale:

  • Der Abmahner verkauft kaum selbst. Ein „Mitbewerber” mit drei Listings ohne Bewertungen ist verdächtig — Mitbewerber müssen in nicht unerheblichem Umfang tatsächlich verkaufen.
  • Serienabmahnungen. Google Kanzlei und Abmahner. Taucht die Kombination in Foren dutzendfach mit identischen Textbausteinen auf, spricht das für ein Gebührenmodell.
  • Überzogener Streitwert. 30.000 € für einen fehlenden Grundpreis bei einem Kleinstverkäufer ist ein Missbrauchsindiz, das Gerichte ernst nehmen.
  • Fixe, hohe Vertragsstrafe direkt an den Abmahner plus möglichst weite Unterlassungserklärung — die Kombination zielt auf künftige Kasse, nicht auf Rechtsfrieden.

Missbräuchlich heißt aber nicht, dass du den Brief wegwerfen darfst. Auch eine missbräuchliche Abmahnung braucht eine Reaktion — nur eben Zurückweisung statt Unterwerfung, im Zweifel mit Gegenforderung. Auch das ist Anwaltsarbeit, keine Forum-Vorlage.

Präventions-Checkliste: dein Listing-Audit

Eine Stunde Arbeit, die dir vierstellige Beträge erspart. Geh jedes aktive Listing durch:

  • Grundpreis: Bei allem, was nach Gewicht, Volumen, Fläche oder Länge verkauft wird — Maßeinheit und Grundpreis korrekt? Auch bei Sets?
  • GPSR: Verantwortliche Person mit EU-Anschrift im Listing und auf dem Produkt?
  • Bullets und A+ Content: Kein „14 Tage Rückgaberecht”, kein „versicherter Versand”, keine Garantie-Aussage ohne vollständige Garantiebedingungen?
  • Marken: Keine fremden Markennamen in Titel, Bullets oder Backend-Keywords? Bei jedem Listing, an das du dich angehängt hast: lieferst du wirklich exakt dieses Produkt dieses Herstellers?
  • Produktfotos: Alle Bilder selbst erstellt oder lizenziert? Keine Herstellerfotos ohne schriftliche Erlaubnis?
  • LUCID: Registrierung aktiv, Markenname stimmt, Mengen lizenziert?
  • Impressum und Rechtstexte: OS-Plattform-Hinweis gelöscht? Widerrufsbelehrung auf aktuellem Stand? Ich lasse meine Rechtstexte über einen Update-Service pflegen — das kostet je nach Anbieter etwa 10–25 € im Monat und ist die billigste Versicherung im deutschen E-Commerce.

Wenn du noch vor dem Start stehst: Der komplette rechtliche Unterbau — Rechtsform, Steuern, Registrierungen — steht im Setup-Leitfaden für Amazon FBA in Deutschland.

Und damit das klar ist: Ich bin Verkäuferin, keine Anwältin. Alles hier ist Erfahrung aus dem Betrieb meiner eigenen Marke plus allgemeine Information — keine Rechtsberatung. Wenn bei dir gerade so ein Brief auf dem Schreibtisch liegt, ersetzt dieser Artikel nicht den Fachanwalt. Er sorgt nur dafür, dass du im Erstgespräch die richtigen Fragen stellst.

FAQ

Was kostet eine Abmahnung auf Amazon?

Bei typischen Wettbewerbsverstößen (Streitwert 10.000–20.000 €) fordert die Gegenseite meist 800–1.200 € Anwaltskosten, bei Markenrechtsverletzungen ab 1.500 € aufwärts. Dazu kommen 300–1.500 € für deinen eigenen Anwalt. Richtig teuer wird es erst bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung: Dann sind Vertragsstrafen von 3.000–5.100 € pro Verstoß üblich.

Kann ich eine Abmahnung einfach ignorieren?

Nein. Läuft die Frist ab, beantragt die Gegenseite in der Regel eine einstweilige Verfügung — oft ohne mündliche Verhandlung. Dann zahlst du zusätzlich Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten, und das Unterlassungsgebot steht trotzdem. Ignorieren ist die teuerste aller Optionen.

Muss ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nein — und du solltest es auch nicht. Die Vorlage der Gegenseite ist fast immer zu weit gefasst und enthält für dich ungünstige Vertragsstrafenregelungen. Wenn der Vorwurf berechtigt ist, gibt dein Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die den Unterlassungsanspruch erfüllt, ohne dich unnötig zu binden.

Wie lange bindet mich eine Unterlassungserklärung?

Praktisch dauerhaft — die Verpflichtung gilt bis zu 30 Jahre. Deshalb ist die Formulierung so wichtig: Jeder spätere Verstoß, auch ein versehentlicher durch einen Mitarbeiter oder ein Listing-Backup, löst die Vertragsstrafe aus. Dokumentiere jede abgegebene Erklärung dauerhaft in deinen internen Prozessen.

Wer darf mich als Amazon-Seller überhaupt abmahnen?

Echte Mitbewerber, die selbst in nicht unerheblichem Umfang Waren vertreiben, eingetragene Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale sowie Rechteinhaber (Markeninhaber, Fotografen) bei Schutzrechtsverletzungen. Ein Scheinshop ohne nennenswerte Verkäufe ist seit dem Anti-Abmahn-Gesetz 2020 nicht mehr abmahnbefugt.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Eine vom eigenen Anwalt umformulierte Version der geforderten Erklärung: eng auf den konkreten Verstoß begrenzt, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und mit Vertragsstrafe nach „Hamburger Brauch” statt einer festen Summe. Sie beseitigt die Wiederholungsgefahr genauso wirksam, schützt dich aber vor überschießenden Folgekosten.

Nein, im Gegenteil. Die EU hat die Online-Streitbeilegungsplattform abgeschaltet; seit dem 20. Juli 2025 müssen alle Hinweise und Links darauf aus Impressum, AGB und Rechtstexten entfernt werden. Ein stehen gebliebener Link gilt als irreführend und ist selbst ein Abmahngrund. Die Informationspflicht nach § 36 VSBG zur Verbraucherschlichtung bleibt dagegen bestehen.

Was du diese Woche tun solltest

  1. Rechtstexte entstauben. Öffne Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung deines Amazon-Auftritts und deines Shops. OS-Plattform-Hinweis löschen, Widerrufsbelehrung gegen ein aktuelles Muster (z. B. von deiner IHK oder einem Rechtstexte-Service) abgleichen.
  2. Die Präventions-Checkliste oben auf deine drei umsatzstärksten Listings anwenden. Grundpreis, GPSR-Angabe, Bullets, Marken-Keywords, Fotos. Die Top-Seller sind am sichtbarsten — und werden zuerst gecrawlt.
  3. Einen Fachanwalt finden, bevor du ihn brauchst. Such dir jetzt eine Kanzlei mit Schwerpunkt Wettbewerbs- und Markenrecht im E-Commerce und speichere den Kontakt. Wenn der Brief kommt, hast du sieben Tage — davon willst du keinen einzigen mit Googeln nach Anwälten verbrennen.

Der Abmahn-Brief verliert den größten Teil seines Schreckens, wenn du den Ablauf einmal verstanden hast: Frist ernst nehmen, nichts Vorformuliertes unterschreiben, Profi ranlassen, Verstoß abstellen. Alles danach ist Prävention — und die kostet dich eine Stunde pro Quartal statt vierstelliger Beträge pro Brief.

Mehr aus dem Maschinenraum meiner eigenen Marke — von Compliance bis Produktlaunch — gibt es jede Woche auf dem Kanal: @AmazonFBAGirl auf YouTube. Abonnieren lohnt sich genau dann, wenn du solche Briefe lieber nie öffnen willst.

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