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Policy Changes

EU-PPWR ab 12. August 2026 — was Amazon-Verkäufer ändern müssen

Ekaterina Rubtcova 5 Min. Lesezeit

Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR — Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Sie ersetzt die alte EU-Richtlinie 94/62/EG direkt verbindlich für alle Mitgliedstaaten — also auch Deutschland — und überschreibt teilweise das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG).

Was du als Amazon-Verkäufer jetzt wissen musst: was sich ändert, was gleich bleibt, und welche der Änderungen erst in 2030 oder später greifen.

Was die PPWR ist

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist eine Verordnung, nicht eine Richtlinie. Das ist ein wichtiger Unterschied: Verordnungen gelten direkt in allen EU-Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung. Richtlinien mussten bisher durch jedes Land separat in nationales Recht (z. B. das deutsche VerpackG) umgesetzt werden — was zu Flickenteppichen führte.

Mit der PPWR gibt es ab 12. August 2026 einheitliche EU-weite Regeln für:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Mindest-Rezyklat-Anteil in Plastikverpackungen
  • Mehrweg-Quoten für bestimmte Produktgruppen
  • Übermäßige Verpackung (Verbot von Leerraum-Aufschlag)
  • Kennzeichnung mit standardisierten Recycling-Symbolen
  • Datenmeldepflichten an die EU-Kommission

Für Amazon-Verkäufer auf Amazon.de bedeutet das: das deutsche VerpackG bleibt zunächst bestehen (LUCID-Registrierung, Verpackungslizenzierung), aber EU-weit zusätzliche Pflichten kommen dazu.

Was sich ab 12. August 2026 sofort ändert

1. Definition von „wiederverwendbarer Verpackung”

Die PPWR definiert erstmals EU-weit, was als wiederverwendbar gilt:

  • Mehrfach verwendbar
  • Reinigung und Wiederbefüllung möglich
  • Recyclingfähig am Ende der Lebensdauer
  • Bestimmte Hygiene- und Sicherheitsanforderungen

Wer wiederverwendbare Verpackung in Verkehr bringt, muss ein Wiederverwendungssystem einrichten — z. B. Pfand, Rückgabe-Logistik, Reinigungs-Infrastruktur.

Praktische Relevanz für FBA-Verkäufer: zunächst gering. Die meisten Amazon-FBA-Verpackungen sind Einwegverpackungen, die nicht unter „wiederverwendbar” fallen. Wer aber Glasflaschen oder Mehrweg-Behälter verkauft (z. B. Premium-Kosmetik mit Pfand-System), muss das Wiederverwendungssystem ab 12.08.2026 nachweisen.

2. Übermäßige Verpackung verboten

Die PPWR verbietet ab dem 12. August 2026 Verpackungen mit übermäßigem Leerraum. Konkret: das Verhältnis Verpackungsgröße zu Produktgröße darf bestimmte Schwellen nicht überschreiten.

Was das praktisch heißt:

  • Ein 30 × 30 × 30 cm Karton für ein 10 × 10 × 5 cm Produkt: Verstoß.
  • Karton mit Polster, das mehr als 50 % Volumen einnimmt: Verstoß.
  • Optimal verpackte SIOC (Ship-In-Own-Container)-Produkte: konform.

Amazon’s SIOC-Programm wird damit faktisch zur Pflicht für viele Produkte. Wer noch in überdimensionierten Kartons versendet, sollte spätestens für die nächste Inventory-Lieferung auf SIOC-fähige Verpackung umstellen.

Ausnahmen: kleinere Produkte mit Schutz-Bedarf (z. B. Glas, fragile Elektronik) haben gewisse Spielräume — aber die Beweislast liegt beim Verkäufer.

3. Standardisierte Kennzeichnung

Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen einheitliche Kennzeichnungs-Symbole tragen, die in der gesamten EU gleich aussehen:

  • Material-Identifikation: was ist das für ein Material? (Karton, Plastik PET, Plastik HDPE, etc.)
  • Recyclings-Hinweise: wie soll der Verbraucher die Verpackung entsorgen?

Bestehende deutsche Symbole (z. B. „Der Grüne Punkt”) werden schrittweise durch die EU-einheitlichen ersetzt. Für die meisten Verkäufer bedeutet das: deine Verpackungs-Lieferanten müssen 2026 das Druckdesign aktualisieren.

4. Datenmeldepflichten

Wer mehr als bestimmte Volumen (genaue Schwellen werden noch in den nächsten Monaten konkretisiert) in Verkehr bringt, muss jährlich an die EU-Kommission melden:

  • Verpackungsmengen pro Material
  • Anteil Rezyklat
  • Recyclingfähigkeitsklasse

Für kleinere FBA-Verkäufer (typisch < 5 Tonnen Verpackung/Jahr) sind diese Meldepflichten zunächst nicht relevant. Größere Marken müssen sich darauf vorbereiten — mit hoher Wahrscheinlichkeit über die bestehenden dualen Systeme (Lizenzero, Reclay), die das Reporting für ihre Mitglieder übernehmen werden.

Was später greift (2027+)

Die PPWR ist als gestufter Übergang konstruiert. Wichtige zukünftige Termine:

2027 / 2028

  • Recyclingfähigkeitsklassen A/B/C werden Pflicht — Verpackungen müssen einer Klasse zugeordnet werden
  • Mindest-Rezyklat-Anteil in PET-Plastikverpackungen: 25 % ab 2028 (steigt schrittweise)

2030

  • Mehrwegquoten: bestimmte Sektoren müssen Quoten erreichen (Take-away, Großverpackung)
  • Klasse-C-Mindeststandard: Verpackungen unter Klasse C dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden
  • Mindest-Rezyklat-Anteil für andere Plastikverpackungen: 30 %

2035 / 2040

  • Mehrwegquoten weiter ausgebaut
  • Höhere Rezyklat-Anteile
  • Reduzierungspflichten für Gesamt-Verpackungsvolumen

Für 2026 sind die meisten dieser Pflichten noch nicht akut. Aber die Richtung ist klar: Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Anteil, Mehrweg werden Standard.

Was mit dem deutschen VerpackG passiert

Das deutsche VerpackG und das LUCID-Verpackungsregister bleiben zunächst bestehen. Die LUCID-Registrierung — siehe meine LUCID-Anleitung — gilt weiterhin als Pflicht für deutschen Markt.

Mittelfristig (Stand der Diskussion April 2026) wird das deutsche VerpackG schrittweise an die PPWR angepasst werden. Es ist möglich, dass:

  • LUCID langfristig in ein EU-weites Register überführt wird
  • Mengenmeldungen an die deutschen dualen Systeme parallel an EU-Behörden gehen
  • Einzelne deutsche Spezialregelungen (z. B. höhere Anforderungen als EU-Mindest) erhalten bleiben

Mein Rat: bleib mit deiner LUCID-Compliance auf Stand. Die EU-Anpassungen kommen, aber nicht vor 2027/2028 für die meisten Pflichten.

Was jetzt zu tun ist

Drei konkrete Schritte für die nächsten 90 Tage:

  1. Audit deiner Versandverpackungen. Sind sie SIOC-konform? Ist das Verpackungs-zu-Produkt-Verhältnis im sinnvollen Rahmen? Wer mit überdimensionierten Kartons versendet, sollte für die nächste Inventory-Lieferung auf optimale Größen wechseln.

  2. Sprich mit deinem Verpackungs-Lieferanten über die EU-einheitlichen Kennzeichnungs-Symbole. Ab 12.08.2026 sollte dein Druckdesign bereits die neuen Symbole tragen. Lead-Time bei Verpackungs-Druck: 4–8 Wochen.

  3. Halte LUCID-Compliance aktuell. Die EU-Verordnung ändert daran kurzfristig nichts. Prüfe deinen Eintrag und deine Mengenmeldung — siehe meinen Verpackungsgesetz-Artikel.

Wo du dich tiefer informieren kannst

  • IHK Schleswig-Holstein hat einen guten zusammenfassenden Artikel zur PPWR: ihk.de/schleswig-holstein
  • DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) hat ein Merkblatt zur PPWR veröffentlicht
  • Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wird 2026 zunehmend EU-PPWR-spezifische Hinweise auf verpackungsregister.org veröffentlichen

Für den vollständigen Kontext zum deutschen Verpackungsgesetz und zu LUCID: Verpackungsgesetz und LUCID für Amazon-Verkäufer 2026.

Wenn du eine konkrete Frage zu deiner Verpackung oder zur Compliance hast, schreib mir per Kontaktformular.

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Ekaterina Rubtcova — Amazon-Verkäuferin, Gründerin der Marke Daniks und von Daniks.AI

Ekaterina Rubtcova

Amazon-Verkäuferin seit 2018 · Gründerin der Kochgeschirr-Marke Daniks · Gründerin von Daniks.AI

Mein Daniks-Kochgeschirr ist Top-1 in Deutschland und aktuell Top-20 in den USA. Um die PPC dafür zu steuern, habe ich Daniks.AI gebaut — heute im Einsatz bei hunderten Amazon-Marken. In diesem Blog zeige ich, wie ich wirklich arbeite. Keine Kurse, keine Upsells.

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